Rechtsanwalt Waldemar Haak

Spätaussiedlerrecht (BVFG)

Wir beschäftigen uns seit 1994 mit der Aufnahme und Anerkennung von Spätaussiedlern sowie mit Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren für Abkömmlinge von Personen, welche im Zeitraum 1941-1945 aus der UdSSR ins Deutsche Reich bzw. Polen umgesiedelt wurden.

Wenden Sie sich an uns, falls der Aufnahmeantrag Ihrer Bekannten und Verwandten vom Bundesverwaltungsamt abgelehnt wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat nach Empfang des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes! Danach wird der Bescheid unanfechtbar, was im Regelfall bedeutet, dass eine Aufnahme als Spätaussiedler dauerhaft - für immer - nicht mehr möglich ist. 

Информациии на русском

Alles zum 10. BVFG-Änderungsgesetz (BVFG 2013)

Rechtsprechung zum BVFG

Höherstufung von § 7 auf § 4 BVFG

Wichtig: Änderung des Spätaussiedlerrechts in 2023


Staatsangehörigkeitsrecht (StAG)

Wir können Ihnen oder Ihren Verwandten helfen, eine möglicherweise bereits vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit festzustellen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Erwerb und Verlust deutscher Staatsangehörigkeit.